Verhinderungspflege
Sie können die Versorgung ihres Angehörigen aufgrund wichtiger Termine oder krankheitsbedingt nicht gewährleisten und/ oder benötigen einfach eine Auszeit?
Als pflegender Angehöriger steht Ihnen eine notwendige Ersatzpflege von höchstens 42 Tagen mit einem Höchstbetrag von 1.612€ je Kalenderjahr zu. Ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist ebenfalls möglich, wir beraten Sie gerne und besprechen die notwendigen Voraussetzungen.
Als pflegender Angehöriger steht Ihnen eine notwendige Ersatzpflege von höchstens 42 Tagen mit einem Höchstbetrag von 1.612€ je Kalenderjahr zu. Ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist ebenfalls möglich, wir beraten Sie gerne und besprechen die notwendigen Voraussetzungen.