Verhinderungspflege
Sie können die Versorgung ihres Angehörigen aufgrund wichtiger Termine oder krankheitsbedingt nicht gewährleisten und/ oder benötigen einfach eine Auszeit?
Als pflegender Angehöriger steht Ihnen eine notwendige Ersatzpflege von höchstens 42 Tagen mit einem Höchstbetrag von 1.612€ je Kalenderjahr zu. Ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist ebenfalls möglich, wir beraten Sie gerne und besprechen die notwendigen Voraussetzungen.