Lingen: 0591 - 800 95 000 | Meppen: 05931 - 88 190 10 | Intensivpflegedienst: 05931-8886760 info@das-miteinander.de

Verhinderungspflege

Sie können die Versorgung ihres Angehörigen aufgrund wichtiger Termine oder krankheitsbedingt nicht gewährleisten und/ oder benötigen einfach eine Auszeit?
Als pflegender Angehöriger steht Ihnen eine notwendige Ersatzpflege von höchstens 42 Tagen mit einem Höchstbetrag von 1.612€ je Kalenderjahr zu. Ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist ebenfalls möglich, wir beraten Sie gerne und besprechen die notwendigen Voraussetzungen.